E-Books, haben den gleichen Status wie gedruckte Bücher und unterliegen deshalb auch der Buchpreisbindung. Diese Auffassung vertritt der der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der Verband will die Preisbindung “im Zweifelsfall” vor Gericht durchsetzen.
Sind elektronische Bücher identisch mit gedruckten? Ja, sagt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in einer aktuellen Stellungsnahme. Zur Begründung seiner Auffassung zitiert der Verband aus dem Buchpreisbindungsgesetz. Danach gelten auch “Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren” als Bücher.
Deshalb unterliegen E-Books, “die einem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen”, auch wenn “keine vollständige Identität der Inhalte” bestehe, der Buchpreisbindung. Darunter fallen Bücher, die komplett als Download oder auf einem Datenträger angeboten werden. Ausnahmen bilden lediglich einzeln verkaufte Kapitel eines Buches sowie “Zugriffsberechtigungen auf Onlinedatenbanken, Mehrfachnutzungen von Inhalten in Netzwerken und die Onlinenutzung von vernetztem Content”. Diese seien nicht preisgebunden.
“Ohne Preisbindung könnten im Markt für E-Bücher oligopolistische oder gar monopolistische Strukturen entstehen, die sich auf die Vielfältigkeit und Verfügbarkeit des Angebots gedruckter Bücher auswirken würden”, begründet der Verband seinen Einsatz für die Buchpreisbindung.
“E-Books sind eine große Chance für den Buchmarkt, denn sie erweitern das Spektrum der Lese- und Arbeitsmöglichkeiten mit Büchern”, erklärte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. “Deshalb ist es wichtig, den Umgang mit elektronischen Inhalten klar zu definieren.”